AGB der JUHRYTHMICS Agency, betrieben durch Janine Schönn, nachfolgend Agentur genannt.
1 — VERTRAGSGEGENSTAND
Gegenstand dieser AGB ist die Vermittlung von Künstlerinnen, Künstlern und Künstlergruppen, nachfolgend Talents genannt, für Veranstaltungen jeglicher Art.
2 — EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
Der Auftraggeber / Veranstalter ist damit einverstanden, dass seine Daten (Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) durch die Agentur elektronisch gespeichert werden.
Die Daten sowie die Texte, die uns elektronisch übermittelt wurden, werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutzgesetz.
3 — VERTRAG / AUFTRAGSBESTÄTIGUNG UND STORNIERUNG
3.1 Die Angebote der Agentur sind stets freibleibend und unverbindlich.
3.2 Der Kunde bestätigt das von der Agentur per Email zugesendete Angebot schriftlich.
Der Kunde bestätigt dadurch die AGBs der Agentur insbesondere die Stornierungsgebühren.
3.3 Die Dienstleistung der Agentur beschränkt sich auf die Vermittlung der Dienstleistung eines oder mehrerer Talents / einer Gruppe. Die Verantwortung und Haftung über die künstlerische Leistung des Künstlers selbst ist durch ein separates Vertragsverhältnis zwischen dem vermittelten Künstler und dem Kunden festzulegen.
3.4 Die Agentur übernimmt keine Haftung für durch die Talents verursachte Schäden jeglicher Art. Die Haftung über solche etwaigen Schäden ist zwischen Talents und Kunden direkt zu fest zu legen.
3.5 Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Auftragsbestätigung beider Vertragsparteien und ist, um Missverständnisse zu vermeiden, nach der Verhandlung über eine Veranstaltung von beiden Vertragsparteien schriftlich zu übermitteln.
3.6 Diese Auftragsbestätigung sollte folgendes enthalten: das Veranstaltungsdatum, die Veranstaltungszeit, den Veranstaltungsort (genaue Anschrift), die Höhe des Honorars und die Anzahl der gebuchten Talents und / oder Gruppen gegebenenfalls mit Namen.
3.7 Sobald beide Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) einen Auftrag schriftlich bestätigt haben ist der Auftrag verbindlich und es gilt somit § 3.9 unserer AGB.
3.8 Bei notwendigen Abweichungen bei der Umsetzung der Buchung (z.B. krankheitsbedingter Ersatz eines Talents, Verschiebung der Auftrittszeit oder Änderung des Veranstaltungsortes) erlischt der ursprüngliche Vermittlungsvertrag und wird durch einen neuen ersetzt. Eine Erstattung der Kosten für die Vermittlung des Künstlers oder der Fahrt ist ab diesem Punkt ausgeschlossen.
3.9 Beide Vertragsparteien vereinbaren, dass die Auftragsstornierung bis maximal 4 Wochen vor Antritt des Auftrages möglich ist, ohne dass eine Ausfallgage fällig wird.
3.10 Beide Vertragsparteien vereinbaren weiterhin, dass bei Stornierung mit weniger als 4 Wochen Vorlauf vor Antritt des Auftrages folgende Stornierungsgebühren fällig werden.
- 30% bis 4 Wochen vor dem Auftrittsdatum
- 50% bis 1 Woche vor dem Auftrittsdatum
- 75% bis 48 Stunden vor dem Auftrittsdatum
Danach (unter 48 Stunden vor dem Auftritt) ist eine Stornierung nur unter Zahlung der vollen Gage zzgl. gesetzlicher MwSt. möglich.
Eine Stornierung muss schriftlich eingereicht werden. Eine Erstattung einer ggf. geleisteten Anzahlung ist bei Stornierung seitens des Kunden nicht möglich.
Die Vermittlungspauschale ist in jedem Fall zu entrichten und nicht erstattungsfähig.
4 — VOM AUFTRAGGEBER ZU GEWÄHRLEISTENDEN RAHMENBEDINGUNGEN
4.1 Die von der Agentur vermittelten Talents / Gruppen erhalten bei kostenpflichtigen Veranstaltungen freien Zutritt.
4.2 Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich den vermittelten Talents / Gruppen eine geeignete saubere und abschließbare Umkleidemöglichkeit (im Winter beheizt) zur Verfügung zu stellen, in welcher sich die Talents umziehen und in der Pause aufhalten können.
Der Kunde hat zu gewährleisten, dass für die Talents / Gruppen geeignete Flächen, Bühne, Podeste, Stände und Räumlichkeiten etc. zur Verfügung stehen.
Der Kunde / Auftraggeber ist für die Sicherheit der Talents / Gruppen verantwortlich. Das bedeutet, eventuelle unsittliche Handlungen oder Übergriffe von Gästen und Publikum während des gesamten Auftritts / der Veranstaltung (ggf. durch Bereitstellung entsprechenden Sicherheitspersonals) zu vermeiden.
4.3 Der Auftraggeber hat, soweit nicht anders vereinbart, die technischen Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Auftritt zu schaffen.
5 — PREISE, BEZAHLUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1 Die Preise gestalteten sich je nach Veranstaltung, Talents / Gruppen und Aufwand des Konzertes oder Show. Diese werden bei der Auftragsbesprechung festgesetzt und sind mit der Auftragsbestätigung bindend. Alle Zusatzkosten wie Fahrtkosten, ggf. Hotel, Bereitstellung Technik usw. sind in den verhandelten Preisen enthalten.
5.2 Die Bezahlung erfolgt wie folgt:
- Die Abrechnung der Gage der Talents / Gruppen erfolgt durch die jeweiligen Talents per Rechnungsstellung und Überweisung im Anschluss an die Veranstaltung.
- Die Abrechnung der Vermittlungspauschale erfolgt durch die Agency per Rechnungsstellung und Überweisung nach Auftragsfreigabe.
5.3 Die Agentur ist ausschließlich verantwortlich für die Versteuerung der verdienten Vermittlungsprovision, die in der Regel per Anzahlung von dem Kunden an die Agentur überwiesen wird. Für die Rechnungslegung der Gage ist das vermittelte Talent verantwortlich.
5.4 Sollte die Vermittlung der Dienstleistung oder die Dienstleistung selbst nicht bezahlt werden, behält sich die Agentur / die Talents das Recht vor, nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist, ohne weitere Mahnungen, den überfälligen Betrag gerichtlich einzufordern. Kosten des Verfahrens sind hierbei vom Schuldner zu tragen.
6 — JUGENDSCHUTZ
Für den Jugendschutz hat der Auftraggeber / Veranstalter Sorge zu tragen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Shows und Darbietungen ggf. einen erotischen Charakter haben können. Ob in diesen Fällen Personen unter 18 Jahren der Eintritt zur Veranstaltung gewährt wird, liegt im Ermessen des Auftraggebers / Veranstalters. Eventuelle Schadensersatzansprüche oder Anzeigen gegen die Agentur wegen Verletzung des Jugendschutzgesetzes sind daher ausgeschlossen.
7 — GEMA-GEBÜHREN UND KÜNSTLERSOZIALKASSE (KSK)
Sämtliche Abgaben wie z.B. KSK, GEMA-Gebühren (bei öffentlichen Veranstaltungen) usw. sind Sache des Auftraggebers / Veranstalters und sind auch von diesem zu entrichten, da die Agentur nur als Vermittler fungiert.
8 — FOTOS, VIDEOS VON DER VERANSTALTUNG
8.1 Fotos, Film- und Tonaufnahmen dürfen grundsätzlich gemacht, jedoch nicht veröffentlicht werden, es sei denn es ist mit den Talents / der Gruppe und der Agentur anders vereinbart (schriftlich).
8.2 Aufzeichnungen die durch uns genehmigt während der Auftritte gemacht wurden, sind der Agentur auf Wunsch unentgeltlich für eigene Werbezwecke zur Verfügung zu stellen.
8.3 Aufzeichnungen jeglicher Art ohne Rücksprache öffentlich freizugeben ist verboten. Zuwiderhandlungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.
9 — HAFTUNG
9.1 Bei Ausfall des Künstlers am Tag der Veranstaltung aus unvorhersehbaren Gründen wie z.B. Unfall auf dem Weg zum Auftritt, Autobahnsperrung, Naturkatastrophen oder unzumutbare Wetterverhältnisse, Krankheit haftet die Agentur nicht und ist von jeglichen Regressforderungen befreit.
9.2 Für jegliche materiellen, personellen oder finanziellen Schäden, welche zwischen Auftraggeber und Künstler entstehen, haftet die Agentur nicht, da sie lediglich als Vermittlungsagentur fungiert und bei einer Vermittlung kein Arbeitsverhältnis entsteht.
10 — VERÖFFENTLICHUNG DER DATEN VON www.agency.juhrythmics.com
Wenn nicht anderweitig und schriftlich von der Agentur zu verstehen gegeben, ist es ausdrücklich verboten Fotos, Ausschnitte der Webseite, Dateien oder Dokument, zu kopieren, zu drucken, zu verteilen oder in jeglicher Art und Weise zu veröffentlichen. Weder kommerziell noch unkommerziell.
11 — AUFTRITTSZEIT (ZEITSPANNE)
Da es verkehrsbedingt zu Verspätungen kommen kann, besteht eine Karenzzeit (Zeitspanne) von bis zu 60 Minuten. Diese eventuellen Verspätungen stellen keinen Mangel dar und lassen keine Ansprüche auf Schadensersatz begründen.
12 — SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.